Büchereiordnung

 

Edith-Stein Bücherei

Bexbach

Öffnungszeiten
 Die Bücherei ist geöffnet:

                                   Mittwoch:       15.30 Uhr – 17. 00 Uhr

Donnerstag:    15.30 Uhr – 17.00 Uhr

Sonntag:         10.00 Uhr – 11.00 Uhr


 

Benutzungsgebühr / Mahngebühr
Eine Benutzungsgebühr von 5.- Euro pro Jahr /Familie ist innerhalb eines Kalenderjahres zu entrichten. In sozialen Härtefällen wird die Jahresgebühr erlassen.

Eine Überziehungsgebühr innerhalb von 12 Wochen wird nicht erhoben. Wir bitten unsere Leser jedoch um eine fristgerechte Rückgabe der Medien.

Bei einem Verzug von über drei Monaten werden wir telefonisch anmahnen und erlauben uns dann eine Überziehungsgebühr von 1.- Euro pro Medium zu erheben.
 

Benutzungsordnung der Katholischen öffentlichen Bücherei Edith-Stein in Bexbach

§1 Allgemeines

  1. Die Bücherei ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Pfarrei St. Nikolaus. (ab Dez.2015). Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.

  2. Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.

  3. Entgelte für besondere Leistungen, wie die Ausleihe von E-Books, sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

§2 Öffnungszeiten

                Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

  1. Erwachsene melden sich persönlich an. Hierbei ist die Bücherei berechtigt, Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass des Benutzers zu nehmen. Der Benutzer erkennt mit seiner Unterschrift die Benutzungsordnung in vollem Umfang an.

  2. Bei der Anmeldung von Kindern bis 14 Jahren ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters vorzulegen.

    Für die Teilnahme an der Onleihe ist bei Kindern/Jugendlichen bis 18 Jahren die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

  3. Jede Namens- oder Anschriftsänderung ist unverzüglich anzuzeigen, ebenso wie die Änderung der Mailadresse, insbesondere bei Nutzern der Onleihe.

§4 Datenschutzbestimmungen

                Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Der Benutzer bestätigt per Unterschrift, die Benutzerordnung zur Kenntnis genommen zu haben und erteilt somit die Zustimmung zur elektronischen Speicherung der Angaben zur Person. Der Benutzer/gesetzliche Vertreter stimmt mit seiner Unterschrift dem elektronischen Speichern der individuellen Ausleihhistorie(n) zu. Der Benutzer ist einverstanden, dass für die Teilnahme an der Onleihe Bistum Speyer OBiS die Daten an die Fachstelle für Katholische öffentliche Büchereien Speyer weitergegeben werden.

§5Lese – Ausweis

  1. Jeder Benutzer erhält einen Lese-Ausweis. Dieser ist nicht übertragbar. Für Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer bzw. die gesetzlichen Vertreter.

  2. Für die Teilnahme an der Onleihe Bistum Speyer erhält der Benutzer die Zugangsdaten von der Fachstelle für Katholische öffentliche Büchereien Speyer.

Benutzungsgebühr / Mahngebühr
Eine Benutzungsgebühr von 5.- Euro pro Jahr /Familie ist innerhalb eines Kalenderjahres zu entrichten. In sozialen Härtefällen wird die Jahresgebühr erlassen.

Eine Überziehungsgebühr innerhalb von 12 Wochen wird nicht erhoben. Wir bitten unsere Leser jedoch um eine fristgerechte Rückgabe der Medien.

Bei einem Verzug von über drei Monaten werden wir telefonisch anmahnen und erlauben uns dann eine Überziehungsgebühr von 1.- Euro pro Medium zu erheben.
 

         



  1. §6 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist

  1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

  2. Die Leihfrist beträgt für :

    Bücher, CD, Brettspiele                                                        3 Wochen

    Zeitschriften, DVD und saisonale Titel                 1 Woche

    E-Books                                                                 2 Wochen ohne Verlängerungsmöglichkeit

  3. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf um den gleichen Zeitraum verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt.

  4. Die Bücherei hat das Recht, entliehene Medien ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzufordern.

  5. Die Bücherei ist berechtigt die Zahl der verleihbaren Medien pro Benutzer zu beschränken.

     

     

    §7 Vormerkung

  1. Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers eine Vormerkung entgegennehmen. E-Books können nur vom Leser selbst über das Portal onleihe.bistum-speyer.de vorgemerkt werden.

  2. Die Bücherei ist nicht verpflichtet, auf ein entliehenes Medium mehr als eine Vormerkung vorzunehmen und über bereitliegende Vormerkungen schriftlich zu informieren.

§8 Behandlung der Medien, Haftung

  1. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überpfrüfen.

  2. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden sind bei Rückgabe zu melden.

  3. Das Weiterverleihen an Dritte oder das ständige Ausleihen ein und desselben Mediums sind untersagt.

  4. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Zeit- oder des Wiederbeschaffungswertes zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Wert angesetzt wird.

§9 Rückgabe

  1. Die Medien sind bis  spätestens zum Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.

  2. Bei Überschreitung der Leihfrist bitten wir um einen Obulus in unser Versäumnis-/ Mahnkasse  zu entrichten.

§ 10 Verhalten in der Bücherei

  1. Die Benutzer haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören.

  2. Rauchen ist der Bücherei nicht gestattet.

  3. Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer übernimmt die Bücherei keine Haftung

  4. Den Anweisungen der Büchereimitarbeiter ist Folge zu leisten.


§11 Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die gegen die Benutzerordnung verstoßen, können dauerhaft oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung ausgeschlossen werden.

§12 Inkrafttreten

Die Benutzerordnung tritt mit Wirkung zum 01.07.2015 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Benutzung außer Kraft gesetzt.


 

Bexbach, den 01.07. 2015

 

 



 

 

 




 



Judith Schwinn                                                                                 Andreas Münck

 Büchereileitung                                                                                Pfarrer